1. Ich stimme antirobbi zu, dass sich der Begriff "Mängelexemplar" meistens auf Bücher bezieht. Es muss aber nicht immer so sein.
2. Es kann durchaus sein, dass die Fragstellerin ein Buch gekauft hat, welches als Mängelexemplar deklariert war, aber keinen erkennbaren Mangel hat. Tatächlich werden im Buchhandel zuweilen anscheinend *) makellose Bücher als "Mängelexemplar" gekennzeichnet (meist mit Stempelaufdruck auf dem Seitenschnitt). Weil diese Bücher dieser offiziellen Kennzeichnung als "Mängelexemplar" zufolge einen Mangel aufweisen, können sie unter ihrem Nominalpreis verkauft werden. Möglicherweise *) versuchen mittels dieser Maßnahme manche Buchhändler, die in Deutschland bestehende gesetzliche Buchpreisbindung zu umgehen.
*) Aus rechtlichen Gründen möchte ich betonen, dass dies nur meine persönliche Vermutung ist. Ich drücke diese Erklärung so vorsichtig aus, weil ich derartiges keinesfalls behaupten will. Denn ich kann und will solche eine Behauptung nicht beweisen.