Es hängt davon ab, wie alt sie sind? Wenn die Antwort 14-18 ist, dann kann ich sagen, sie sollen nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Sondern soll ein Speziellestrafrecht für die Jugendliche sein. Unbedingt sollen sie eine Psychotherapie nehmen. Wenn nichts passiert, ist auch sehr schlecht. Dann wahrscheinlich denken sie, dass das nicht so schlimm ist, eine schwere Straftat zu begehen. Das wäre sehr schlechte Auswirkung.